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Allgemeine Geschaeftsbedingungen

Zimmervermietung Markus Kiy



1. GELTUNGSBEREICH
1.1

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments/ Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Betreibers (Hotelaufnahmevertrag). Sie gelten nicht für Pauschalreisen im Sinne des § 651a BGB. Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.

1.2

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

2. VERTRAGSABSCHLUSS UND VERTRAGSPARTNER

Vertragspartner sind der Betreiber und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Betreiber zustande. Für den Fall der Buchung über die betreibereigene Homepage kommt der Vertrag über Anklicken des Buttons „KOSTENPFLICHTIG BUCHEN“ zustande.

3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1

Der Betreiber ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Apartments/ Ferienwohnungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2

Der Kunde ist verpflichtet, die für die Apartment-/ Ferienwohnungen-Überlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Betreibers zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über den Betreiber beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Betreiber verauslagt werden.

3.3

Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Beherbergungssteuer/ Gästetaxe/ City Tax. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3.4

Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen 14 (vierzehn) Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.

3.5

Der Betreiber ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie inklusive Vor-Autorisierung, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

3.6

In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist der Betreiber berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.7

Der Betreiber ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 geleistet wurde.

3.8

Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Betreibers aufrechnen oder verrechnen.

3.9

Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

3.10

Gültige Zahlungsmittel sind Bargeld in Euro, EC-Karte/ Girocard, Master Card, Visa Card und American Express.

4. RÜCKTRITT/KÜNDIGUNG („STORNIERUNG“) DES KUNDEN/ NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES BETREIBERS („NO SHOW“)
4.1

Eine einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Betreiber geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht.

4.2

Sofern zwischen dem Betreiber und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Betreibers auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Betreiber in Textform ausübt.

4.3

Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht, behält der Betreiber den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Der Betreiber hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Apartments/ Ferienwohnungen sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Apartments/ Ferienwohnungen nicht anderweitig vermietet, so kann der Betreiber den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Ausgenommen von dieser Regelungen, sind Sonderangebot durch den Betreiber, in denen bereits bei Buchung ein Rücktritt/ Kündigung ausgeschlossen ist bzw. vereinbart wurde bei Rücktritt/Kündigung der volle Rechnungsbetrag (100%) zu leisten ist.

4.4

Bei einer Nichtanreise des Kunden ohne vorherigen Rücktritt seitens des Kunden ist der Betreiber berechtigt den vollen Rechnungsbetrag (100%) zu erheben. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

5. RÜCKTRITT DES BETREIBERS
5.1

Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist der Betreiber in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Apartments/ Ferienwohnungen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Betreibers mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Betreibers mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.

5.2

Wird eine gemäß Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Betreiber gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Betreiber ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3

Ferner ist der Betreiber berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls:
• höhere Gewalt oder andere vom Betreiber nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
• Apartments oder Ferienwohnungen schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
• der Betreiber begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Betreibers in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Betreibers zuzurechnen ist;
• der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; - ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.

5.4

Der berechtigte Rücktritt des Betreibers begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt nach vorstehender Ziffer 5.2 oder 5.3 ein Schadensersatzanspruch des Betreibers gegen den Kunden bestehen, so kann der Betreiber diesen pauschalieren. Die Ziffer 4.3 gilt in diesem Fall entsprechend.

6. BEREITSTELLUNG, ÜBERGABE UND RÜCKGABE DER APARTMENTS/ FERIENWOHNUNGEN
6.1

Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Apartments oder Ferienwohnungen, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

6.2

Gebuchte Apartments/ Ferienwohnungen stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3

Am vereinbarten Abreisetag sind die Apartments/ Ferienwohnungen dem Betreiber spätestens um 10:30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Betreiber aufgrund der verspäteten Räumung des Apartments/ der Ferienwohnung für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 12:00 Uhr pauschal 40,- EUR (für Studios) bzw. 60,- EUR (für Apartments) in Rechnung zu stellen, ab 15:00 Uhr werden 100% des Logispreises für die nachfolgende Nacht berechnen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Betreiber kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

7. HAFTUNG DES BETREIBERS
7.1

Der Betreiber haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Betreibers beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Betreibers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Betreibers auftreten, wird der Betreiber bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2

Für eingebrachte Sachen haftet der Betreiber dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Betreiber.

7.3

Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Parkplatz des Betreibers oder in der Tiefgarage, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Betreibergrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Betreiber nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

7.4

Nachrichten für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Der Betreiber kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Der Betreiber haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

8. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
8.1

Der Weiterverkauf/ -vermietung und/oder die Weitervermittlung von gebuchten Zimmerns ist untersagt. Die Weitervermittung von Zimmern und/oder Zimmerkontingenten an Dritte zu höheren Preisen als den tatsächlichen Zimmerpreisen bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Betreibers. Eine Abtretung oder der Verkauf des Anspruches gegenüber dem Betreiber ist nicht zulässig. Der Betreiber ist in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren, insbesondere wenn der Kunde bei der Abtretung/dem Verkauf/der Überlassung gegenüber dem Dritten unwahre Angabe über die Art der Buchung und die Bezahlung gemacht hat. Eine Nutzung des Apartments/ der Ferienwohnung zu einem anderen als dem Beherbergungszweck ist ausdrücklich untersagt.

8.2

Unsere gesamten Gebäude sind Nichtraucherbereiche. Es ist daher untersagt, sowohl in den öffentlichen Bereichen, als auch in den Gästezimmern zu rauchen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat der Betreiber das Recht, vom Kunden Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten sowie für die entstehende Nichtvermietbarkeit einen Pauschalbetrag in Höhe von 200,- EUR zu verlangen.

8.3

Für den Fall der Nichtbeachtung unserer Brandschutz-Richtlinie, haftet der Kunde in vollem Umfang für die Kosten, die durch das Auslösen eines Fehlalarms bei der Feuerwehr sowie dem Betreiber entstehen. Dies gilt auch bei der mutwilligen Auslösung eines Evakuierungsalarms oder Sabotage der Brandmeldeanlage.

8.4

Haustiere jeglicher Art sind im gesamten Gebäude nicht gestattet. Sollte der Kunde dieser Regelung zuwiderhandeln und dennoch ein Haustier in den an Ihn überlassenen Räumlichkeiten unterbringen, so ist der Betreiber berechtigt Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten sowie für die entstehende Nichtvermietbarkeit einen Pauschalbetrag in Höhe von 100,- EUR zu verlangen.

8.5

In den öffentlichen Bereichen ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt. Vom Betreiber bereitgestellte Getränke (kostenpflichtige sowie unentgeltliche) dürfen in der Lobby verzehrt werden.

8.6

Ein beim Betreiber erworbener Gutschein kann lediglich für betreibereigene Leistungen eingelöst werden. Verbleiben bei Zahlung mit dem Gutschein Restguthaben, bleiben diese bestehen und können für weitere Zahlungen beim Betreiber genutzt werden. Die Gültigkeitsdauer des Gutscheins beträgt 3 Jahr ab Ausstellungsdatum. Gutscheine können nicht zurückgegeben werden, sie sind nicht wiederverkäuflich oder übertragbar und sind nicht gegen Bargeld einlösbar. Die Gutscheine können nicht im Rahmen von Online Bezahlungen verwendet werden. Der Besteller des Gutscheins ist für die Angabe der korrekten Daten (insbesondere E-Mail-Adresse) verantwortlich, an welche der Gutschein und die Rechnung versendet werden soll.

8.7

Die Datenschutzbestimmungen sind einsehbar unter www.zimmer-in-leipzig.de/datenschutz.html

9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.

9.2

Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand 04105 Leipzig. Der Betreiber kann wahlweise den Kunden aber auch am Sitz des Kunden verklagen. Dasselbe gilt jeweils bei Kunden, die nicht unter Satz 1 fallen, wenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU haben.

9.3

Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

9.4

Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist der Betreiber darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OSPlattform“) eingerichtet hat ec.europa.eu/consumers. Der Betreiber nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

Stand: 03/2023